Allgemeine Buchungs- & Geschäftsbedingungen

 

Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Buchungsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Chalet Hirschbachs (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung in unserem Chalet Hirschbach in Bad Hindelang. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit rechtswirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrages, der zwischen uns, Chalet Hirschbach, Caroline und Christian Bäumer GbR – nachstehend „[Chalet Hirschbach]“ abgekürzt - und Ihnen als Gast zustande kommt. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1.  Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen


1.1. Soweit wirksam vereinbart gelten diese Gastaufnahmebedingungen für alle Buchungen, die direkt bei Chalet Hirschbach oder über ein eigenes Onlinebuchungssystem von Chalet Hirschbach erfolgen. Gastaufnahmebedingungen von Buchungsportalen sowie von Bad Hindelang Tourismus haben für solche Buchungen keine Gültigkeit. Bei Buchungen über fremde Buchungsportale gelten, soweit wirksam vereinbart und soweit dort nicht die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen einbezogen sind, die dortigen Gastaufnahmebedingungen des jeweiligen Buchungsportals.


1.2. Individuelle Vereinbarungen, die in der Buchungsbestätigung festgehalten werden, haben Vorrang vor den entsprechenden Regelungen in diesen Gastaufnahmebedingungen.


2.  Vertragsschluss


2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots von Chalet Hirschbach und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften 
(§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, 
E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS, WhatsApp) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden,
kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gastaufnahmebedingungen).

c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen sind Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes erfolgt.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast Chalet Hirschbach den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Chalet Hirschbach (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und Chalet Hirschbach rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird Chalet Hirschbach dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch Chalet Hirschbach jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

c) Unterbreitet Chalet Hirschbach dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von Chalet Hirschbach an den Gast, soweit es sich hierbei nicht nur um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch Chalet Hirschbach bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.3. Erfolgt die Buchung aus einem bestimmten Anlass (z. B. Hochzeit, Veranstaltung oder sonstiger Anlass), so bleibt der Gastaufnahmevertrag auch dann uneingeschränkt bestehen, wenn dieser Anlass ganz oder teilweise entfällt. Der Wegfall des Anlasses stellt keinen kostenfreien Rücktrittsgrund dar.

2.4. Bei Buchungen, die über die eigene Onlinebuchungsfunktion von Chalet Hirschbach auf deren Internetseiten erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast Chalet Hirschbach den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Chalet Hirschbach ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.


3.  Preise und Leistungen; Preiserhöhungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internetauftritt, Angebot von Chalet Hirschbach angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sind der Kurbeitrag und können Entgelte sein für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen von Chalet Hirschbach in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

3.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gastgeber nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verlangen:

a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beherbergungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.

b) Zum Zeitpunkt der gebuchten Beherbergung erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Unterkunftspreis nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für Deutschland (2015 = 100).

c) Der Gastgeber wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor dem jeweiligen Beherbergungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Gast geltend machen. 

d) Die Preisanpassung wird hierbei in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.

e) Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8% des vereinbarten Unterkunftspreises übersteigt, kann der Gast ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gastgeber vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Gasts bedarf keiner bestimmten Form und ist dem Gastgeber gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Gast wird hierfür die Textform empfohlen. Der Gastgeber wird den Gast ggf. auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist, im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung hinweisen.

f) Der Gast kann eine Senkung des Unterkunftspreises verlangen, wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gem. Ziffer 5.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat. Der Gastgeber kann eine entsprechend vom Gast geforderte nachträgliche Senkung des Unterkunftspreises abwenden, wenn die Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für den Gastgeber geführt hat.

g) Hat der Gast einen Anspruch auf Senkung des Unterkunftspreises und hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Gastgeber zu erstatten. Der Gastgeber darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Gast auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.


4.  Zahlung

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen Chalet Hirschbach und dem Gast getroffenen und in der Reservierungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis - unbeschadet des Rechts von Chalet Hirschbach, nach Ziff. 4.2 eine Anzahlung zu fordern - einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an Chalet Hirschbach zu bezahlen.

4.1. Chalet Hirschbach kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.

4.2. Chalet Hirschbach kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

4.3. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Zahlungen können per Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. Vor Ort ist die Zahlung bar sowie bargeldlos mit EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay möglich.

4.4. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlungen des Gesamtpreises trotz einer Mahnung Chalet Hirschbach mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl Chalet Hirschbach zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Chalet Hirschbach berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen zu fordern.


5.  Kaution

5.1. Der Gast hat auf Anforderung von Chalet Hirschbach eine Kaution nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bezahlen.

5.2. Die Höhe der Kaution ist bei der Reservierungsbestätigung angegeben und in der Buchungsbestätigung mit Angabe der Zahlungskonditionen benannt.

5.3. Entsprechend der Angabe in der Buchungsbestätigung ist die Kaution innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung, bei kürzeren Buchungen sofort, zahlungsfällig oder bei der Ankunft und vor Bezug der Unterkunft an Chalet Hirschbach oder Beauftragte von Chalet Hirschbach zu entrichten.

5.4. Ist Zahlung bei der Ankunft vereinbart, hat die Zahlung der Kaution in bar, mit EC- oder Kreditkarte zu erfolgen. Zahlungen über Online-Zahlungssystemen oder durch Überweisung sind in diesem Fall nicht möglich.

5.5. Die Kaution sichert folgende möglichen Ansprüche von Chalet Hirschbach:

  • Zahlung des Unterkunftspreises, soweit noch nicht vollständig bezahlt, insbesondere auch bei vor Ort vereinbarten Verlängerungen des Aufenthalts,
  • Zahlung für Entgelte von Zusatzleistungen und Nebenkosten, wie nach Verbrauch abgerechnete Kosten z.B. für Strom, Wasser, Kaminholz und andere Verbrauchskosten; Zahlung für Getränke und Verpflegung (Brötchenservice, Getränkekühlschrank),
  • Zahlung für von Chalet Hirschbach verauslagte Beträge für vermittelte Leistungen, z.B. vermittelte Eintrittskarten, Gästeführungen, Veranstaltungen und Besichtigungen,
  • Schadensersatzforderungen von Chalet Hirschbach für vom Gast zu vertretenden Beschädigungen der Unterkunft oder ihre Einrichtungen,
  • Aufwendungs- und/oder Schadensersatzansprüche von Chalet Hirschbach bei Nichtdurchführung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung einer vereinbarten Endreinigung oder im Falle einer von Chalet Hirschbach durchzuführenden Endreinigung bei übermäßiger Verschmutzung, Hinterlassenschaften von Müll oder sonstigen Gegenständen sowie sonstiger erheblich vertragswidriger Zustände.

5.6. Die Kaution ist von Chalet Hirschbach, ausschließlich durch Überweisung, spätestens 14 Tage nach Abreise des Gastes zurückzuzahlen oder die Sachverhalte und die darauf von Chalet Hirschbach nach Ziff. 5.5 geltend gemachten Ansprüche zu begründen und - zu beziffern. Dem Gast bleiben Einwendungen zu Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs vorbehalten.


6.  An- und Abreise

6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 19 Uhr zu erfolgen.

6.2. Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet Chalet Hirschbach spätestens bis 19 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist Chalet Hirschbach berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in Ziff. 7 diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in Ziff. 7 dieser Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an Chalet Hirschbach zu leisten, wenn Chalet Hirschbach vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann Chalet Hirschbach eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Chalet Hirschbach vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs Chalet Hirschbach nach 10 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises Chalet Hirschbach oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.


7.  Rücktritt und Nichtanreise

7.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch Chalet Hirschbach auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und Chalet Hirschbach die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

7.2. Chalet Hirschbach hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

7.3.  Soweit Chalet Hirschbach für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 7.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, an Chalet Hirschbach die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Zahlungen für den Kurbeitrag:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften

ohne Verpflegung: 90%

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften

mit Frühstück: 80%

7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, Chalet Hirschbach nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an Chalet Hirschbach zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

7.8. Umbuchungen, also insbesondere Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft, der Kategorie, der Veranstaltungen, der Teilnehmerzahl, soweit bei dem von Ihnen gebuchten Angebot angegeben, in dem dort genannten Zeitraum vor Reiseantritt und im Rahmen der Verfügbarkeit einmalig möglich. Dieses Umbuchungsrecht gilt ausschließlich für den ersten Aufenthalt des Gastes. Auf weitere Umbuchungen besteht kein Anspruch.

7.9. Chalet Hirschbach kann seine Zustimmung zu einer von Ihnen gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

7.10. Im Falle einer vorzeitigen Abreise können die Kosten für den bereits bestätigten und nicht genutzten Aufenthaltszeitraum nicht erstattet werden.


8.  Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, soweit von Chalet Hirschbach oder seinen Beauftragten gefordert, vor dem Bezug der Unterkunft und/oder der Abreise eine Begehung durchzuführen und die Unterkunft und ihre Einrichtungen daraufhin zu überprüfen, ob sie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

8.3. Dem Gast wird dringend empfohlen, vermeintliche Abweichungen von der Objektbeschreibung, der Buchung und den getroffenen Vereinbarungen dem Gastgeber mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn er solche Abweichungen nicht als störend empfindet. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen und Mängel der Unterkunft oder ihre Einrichtungen. Das Ergebnis einer Begehung nach Ziff. 8.2 ist in einem vom Gast zu unterzeichnendem Protokoll festzuhalten.

8.4. Der Gast ist verpflichtet, Chalet Hirschbach auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an Chalet Hirschbach ganz oder teilweise entfallen.

8.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat Chalet Hirschbach zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, Chalet Hirschbach erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.6. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn Chalet Hirschbach in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können Chalet Hirschbach zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.


9.  Hunde

Hunde sind unter der Voraussetzung entsprechender Anmeldung bei der Buchung der Reise und Verfügbarkeit entsprechender Apartments (#1 Rotspitz, #5 Steinbock und #6 Hirsch) herzlich willkommen. Alle Informationen und Preise zu einem Aufenthalt sind auf unserer Homepage / auf den Detailseiten der jeweils buchbaren Zimmer zu finden. Wir weisen darauf hin, dass Sie für Beschädigungen, welche durch Ihren Hund verursacht werden, haften.


10. Rauchverbot

In allen Apartments und Räumen des Chalet Hirschbach besteht uneingeschränkt Rauchverbot. Dies gilt auch für das Rauchen an geöffneten Fenstern. Im Fall eines Verstoßes sind Sie verpflichtet einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 250 € zu leisten, soweit Sie nicht nachweisen, dass uns kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten.


11. Haftungsbeschränkung

11.1. Chalet Hirschbach haftet unbeschränkt,

§ soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

§ soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

11.2. Im Übrigen ist die Haftung Chalet Hirschbach beschränkt auf Schäden, die durch Chalet Hirschbach oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

11.3. Die eventuelle Gastwirtshaftung Chalet Hirschbach für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

11.4. Chalet Hirschbach haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Gastgebers als etwaiger Anbieter verbundene Reiseleistungen bleibt hiervon unberührt.


12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Chalet Hirschbach weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Chalet Hirschbach derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Vertragsabschluss und vor dem Belegungsende für Chalet Hirschbach gesetzlich verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert.

12.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Chalet Hirschbach und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.3. Der Gast kann Chalet Hirschbach nur an dem Sitz des Chalets verklagen.

12.4. Für Klagen von Chalet Hirschbach gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Chalet Hirschbach vereinbart.

12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 

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